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LG Magdeburg, 26.03.2008 - 36 O 240/07 (051) |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 29.03.2007 - 13 U 171/06
Auszug aus LG Magdeburg, 26.03.2008 - 36 O 240/07
Eine pharmakologische Wirkung liegt danach nicht vor, wenn nur Wirkungen erzielt werden, wie sie auch die unspezifische Aufnahme von Nährstoffen über übliche Nahrungsmittel hat (Bundesverwaltungsgericht vom 25. Juli 2007 - Bundesverwaltungsgericht 3 C 23/06, vgl. auch OLG Celle 13 U 171/06 vom 29. März 2007 ).Eine Aussetzung mit § 148 ZPO ist nicht erforderlich, da die hier einschlägigen Rechtsfragen aus Sicht der Kammer schon durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 29. März 2007 - 13 U 171/06 - geklärt sind und im Übrigen nicht zwangsläufig sich Schlüsse aus dem Verwaltungsverfahren für das wettbewerbliche Verfahren ergeben müssen.
- EuGH, 15.11.2007 - C-319/05
KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL
Auszug aus LG Magdeburg, 26.03.2008 - 36 O 240/07
Arzneimittel sind hingegen Mittel zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten, Stoffe und Stoffzusammensetzung, die dazu bestimmt sind, im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktion angewandt zu werden (vgl. diese Definition aus der Richtlinie 2001/83 der Europäischen Gemeinschaften, auf die der EuGH in dem Urteil vom 17. November 2007, C 319/05 Bezug nimmt).